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   BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20   

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BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20 (https://dejure.org/2021,10659)
BAG, Entscheidung vom 28.04.2021 - 4 AZR 230/20 (https://dejure.org/2021,10659)
BAG, Entscheidung vom 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 (https://dejure.org/2021,10659)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festlegung von Haupt- und Hilfsanträgen bei mehreren prozessualen Ansprüchen; Allgemeine Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag; Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen vor allgemeinen manteltarifvertraglichen Regelungen; Eindeutige Bestimmbarkeit der ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Bezugnahme auf Tarifvertrag - Tarifauslegung; Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke; ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de

    Tarifrecht; Bezugnahme auf Tarifvertrag - Tarifauslegung; Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke; ergänzende Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1572
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (52)

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150) .

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO) .

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22) .

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150) .

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, dient aber nicht dessen Schutz vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 19; 18. November 2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 42; 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 - Rn. 20 mwN auch zur Rechtsprechung des BGH) .

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283) .

    (2) Gleichwohl führt die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen nach allgemeiner Auffassung aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Arbeitsvertrags (sh. nur BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 29 mwN) .

    In der Regel ist davon auszugehen, dass sie das objektiv Vernünftige gewollt und eine gesetzeskonforme Regelung angestrebt haben (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 31; 23. April 2009 - 6 AZR 263/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 130, 364) .

  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    Das ergibt die Auslegung der Tarifnorm (zu den Maßstäben der Auslegung zB BAG 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20; 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 35 mwN, BAGE 164, 326) .

    (b) Die Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien umfasst grundsätzlich auch die Befugnis, auf jeweils geltende Tarifvorschriften anderer Tarifvertragsparteien zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (BAG 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 38 mwN; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 99, 10) .

    (1) Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Rechtsprechung bezieht sich auf Fälle, in denen die Tarifvertragsparteien ihre eigenen Regelungen durch den Verweis auf einen anderen Tarifvertrag, an dem jedenfalls eine andere Tarifvertragspartei beteiligt ist, vervollständigen wollen, weil sie diese für angemessen halten oder sie - im Fall einer dynamischen Verweisung - auch die weitere Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen übernehmen wollen, ohne jeweils eigene Tarifnormen zu vereinbaren (etwa bei einem Anerkennungstarifvertrag, sh. zB BAG 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 38 mwN) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen Formularvertrag, der nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen ist (vgl. hierzu BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15

    Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    a) Die Nachwirkung von Tarifnormen erfasst nur solche Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt (sh. nur BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24, BAGE 160, 273; 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - zu 2 b der Gründe mwN, BAGE 89, 241; grdl.

    Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird, insbesondere der Arbeitnehmer der tarifvertragschließenden Gewerkschaft erst in diesem Zeitraum beitritt (BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24 mwN, aaO) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    Die Feststellungsklage kann sich auch auf einzelne Bedingungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (st. Rspr., etwa BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 15 mwN; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 15, BAGE 138, 269) .

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    (a) Der Abschluss von Tarifverträgen und die damit bewirkte Normsetzung ist kollektiv ausgeübte Privatautonomie (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - Rn. 40, BAGE 137, 231; 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 22 mwN, BAGE 135, 80) .

    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    Damit hat sie jeweils zwei Streitgegenstände zur Entscheidung gestellt (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74 mwN, BAGE 158, 54) .

    Nur dann ist zuverlässig erkennbar, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (vgl. BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 - Rn. 16, BAGE 159, 351; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 18, BAGE 158, 54) .

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    Der Senat kann über diesen jedoch selbst befinden, weil er als Hilfsbegehren in der Revision angefallen ist (vgl. nur BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 15 mwN; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe) und alle für die Entscheidung erforderlichen Tatsachen feststehen (§ 563 ZPO) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 263/08

    Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
    In der Regel ist davon auszugehen, dass sie das objektiv Vernünftige gewollt und eine gesetzeskonforme Regelung angestrebt haben (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 31; 23. April 2009 - 6 AZR 263/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 130, 364) .
  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 515/57

    Tarifvertrag - Nachwirkung der Rechtsnormen - Betriebsübliche Regelung -

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 225/19

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme aufVBL-Satzung

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 8/10

    Dynamische tarifvertragliche Verweisung auf anderen Tarifvertrag ("dynamische

  • BGH, 03.12.2015 - VII ZR 100/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Handelsvertretervertrag mit einem

  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97

    Nachwirkung eines Tarifvertrages

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

  • BAG, 22.03.2017 - 4 AZR 462/16

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Anerkennungstarifvertrag

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Orchestermusiker

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20

    vorgezogene Firmenrente, Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter,

  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 360/18

    Rückforderungsansprüche eines privaten Krankenversicherers aus übergegangenem

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 140/03

    Dynamische tarifliche Blankettverweisung im Nachwirkungszeitraum - Tarifauslegung

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 98/88

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 34/18

    Valentins - Markenrechtliche Lizenzvereinbarung aufgrund ergänzender

  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69

    Vertragsverlängerung durch Sachverständigen

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 143/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt("equal pay") -

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17

    Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 492/18

    Anpassung - institutionelle Zuwendungsempfänger

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    Für diese ist maßgeblich, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten (st. Rspr., vgl. aus neuerer Zeit BAG 24. Mai 2023 - 7 AZR 169/22 - Rn. 27; 9. Mai 2023 - 3 AZR 174/22 - Rn. 50; 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 72; 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 28, BAGE 168, 54; 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 29; BGH 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 - Rn. 30) .
  • BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 363/22

    Höhergruppierung nach Stellenhöherbewertung im TV-L

    Deshalb muss, was auch konkludent möglich ist, eine Reihenfolge gebildet werden, in der die Streitgegenstände zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (vgl. BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 16; 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Der durch die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag vermittelte vertragliche Anspruch auf den Tariflohn und der kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend bestehende Anspruch (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) auf den Tariflohn nach den Entgelttarifverträgen stellen zwei Streitgegenstände dar (vgl. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 f.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74, BAGE 158, 54) .
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